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Erstellung von Konzernabschlüssen

Mutterunternehmen sind nach § 290 HGB verpflichtet einen Konzernabschluss aufzustellen, wenn die verbundenen Unternehmen unter einheitlicher Leitung stehen oder wenn es einen beherrschenden Einfluss auf das Tochterunternehmen ausüben kann.

Ein Konzernabschluss besteht also aus den konsolidierten Jahresabschlüssen aller Unternehmen die unter einheitlicher Leitung stehen. Dadurch wird der Konzern so dargestellt als wenn es rechtlich ein einziges Unternehmen wäre.

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses müssen zahlreiche Regelungen des nationalen, aber unter Umständen auch internationale Rechnungslegungsnormen beachtet werden.
Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensgruppe anbieten.

Unsere Beratungsleistung erstreckt sich von der Lösung einzelner Sachverhalte bis hin zur kompletten Erstellung eines Konzernabschlusses.