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Erstellung von Sonderbilanzen

Im Gegensatz zum normalen Jahresabschluss, der zum Ende des Wirtschaftsjahres aufgestellt wird, existieren zahlreiche Anlässe, die zur Aufstellung einer Sonderbilanz führen.

Dabei sind zahlreiche Sondervorschriften zu beachten, die über die normalen Rechnungslegungsvorschriften hinausgehen.

Typische Beispiele für derartige Sonderbilanzen sind:

  • Gründungsbilanzen: Jeder Kaufmann muss bei Gründung eines Unternehmens eine Gründungsbilanz aufstellen.
  • Umwandlungsbilanzen: Bei der Änderung der Rechtsform muss eine Umwandlungsbilanz erstellt werden.
  • Liquidationsbilanz: Bei einem Liquidationsbeschluss muss eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellt werden. Ist der Liquidationsprozess abgeschlossen muss eine Schlussbilanz erstellt werden.
  • Insolvenzbilanz: Bei der zwangsweisen Auflösung eines Unternehmens muss eine Insolvenzbilanz aufgestellt werden.
  • Fusionsbilanz: Bei der Fusion zweier Unternehmen ist eine Fusionsbilanz aufzustellen.

Bei der Erstellung derartiger Sonderbilanzen stehen Ihnen in unserem Haus zahlreiche Experten zur Seite.