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Freiwillige Jahresabschlussprüfung

Eine freiwillige Jahresabschlussprüfung bietet Unternehmen, die nicht der Prüfungspflicht unterliegen, eine Chance!

Im Zuge von Basel II wurden im Kreditwesengesetz hohe Anforderungen an die Kreditvergabe gestellt, wodurch es insbesondere mittelständischen Unternehmen schwer fällt an Kredite zu gelangen. Bei der Kreditvergabe und der Bonitätsprüfung spielt der Jahresabschluss eine wesentliche Rolle. Durch eine freiwillige Jahresabschlussprüfung wird der Jahresabschluss für die Banken verlässlicher, wodurch das Unternehmen in zweifacher Hinsicht profitieren kann:

Zum einen wird die grundsätzliche Entscheidung der Banken positiv beeinflusst, zum anderen können günstigere Kredite gewährt werden. Aufgrund unserer Erfahrung mit freiwilligen Jahresabschlussprüfungen, können wir die Prüfung und Berichterstattung an den Bedürfnissen der Kapitalgeber ausrichten und somit die Kapitalbeschaffung für unsere Mandanten erleichtern.