de_DEen_GB

Jahres- und Konzernjahres-Abschlussprüfung gem. §§ 316 ff. HGB

Die Jahresabschlussprüfung ist mehr als nur das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Testat. Das Urteil eines Experten führt zu einer höheren Verlässlichkeit der veröffentlichten Informationen.

Wir betreuen eine Vielzahl von Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen, sowie Organisationen aus dem öffentlichen Sektor. Über das Testat hinaus, profitieren unsere Mandanten durch:

  • Enge Abstimmung der Planung und Durchführung der Jahresabschlussprüfung mit unseren Mandanten
  • Fortlaufende Begleitung über das Jahr hinweg, sodass am Jahresende keine bösen Überraschungen auftreten
  • Ständige Informationen über aktuelle Entwicklungen der Rechnungslegungsnormen, des Steuer- und Wirtschaftsrechts
  • Diskretion und die gebotene Anonymität unserer Mandanten sind dabei selbstverständlich
  • Feste Ansprechpartner für unsere Mandanten bei einer hohen Kontinuität innerhalb der Prüfungsteams