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Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 HGrG

Für Unternehmen der öffentlichen Hand ist neben der Prüfung des Jahresabschlusses nach HGB, auch eine Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG durchzuführen. Unsere Prüfung orientiert sich dabei maßgeblich an dem vom IDW und Bundesfinanzministerium veröffentlichten Fragenkatalog. Bei der Beantwortung der Fragen achten wir insbesondere auf eine klare und allgemein verständliche Sprache.

Durch unsere langjährige Erfahrung ist unsere Berichterstattung an die Bedürfnisse der Berichtsadressaten, wie z.B Gesellschafter und Aufsichtsgremien, angepasst.