Unternehmen, die Verpackungen erstmalig in Verkehr bringen, sind nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) zur Entsorgung Ihrer Verpackungen verpflichtet. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden oft externe Dienstleister beauftragt, die eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten (Duale Systeme).
Nach der 5. Novelle der VerpackV besteht für die Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen eine Prüfungspflicht. Seit Jahren beschäftigen wir uns mit der Prüfung von Entsorgungsentgelten und haben das nötige fachliche Wissen, um die Prüfung effizient durchzuführen. Die Prüfung erfolgt dabei unter Beachtung des IDW PH 9.950.3.