Das IDW hat den Prüfungsstandard "Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610)" erlassen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) legt in diesem Prüfungsstandard die Berufsauffassung dar, nach der Wirtschaftsprüfer unbeschadet ihrer Eigenverantwortung die Prüfung von Energieversorgungsunternehmen durchführen und Bestätigungsvermerke über derartige Prüfungen erteilen oder versagen.